AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mandwurf Fußbodentechnik GmbH, insbesondere für Estricharbeiten, die das Unternehmen im Rahmen von Bauvorhaben erbringt.
    1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss

    1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich bezeichnet.
    1. Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich bezeichnet.
    1. Technische Daten, Maße und Eigenschaften der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und eventueller Maut- und Transportkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    1. Die Zahlung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsfristen vereinbart wurden.
    1. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu erheben.
    1. Für die Umschreibung von Rechnungen wird pro Fall eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € erhoben.

4. Leistungserbringung und Lieferfristen

    1. Die vereinbarten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde.
    1. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Umstände oder mangelnder Vorleistung anderer Gewerke auf der Baustelle berechtigen das Unternehmen zur Verschiebung der vereinbarten Fristen.
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben, sodass die Estricharbeiten ungehindert durchgeführt werden können.

5. Abnahme

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fertigstellung schriftlich verweigert und begründet.
    1. Mit der Abnahme geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Auftraggeber über, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel.

6. Gewährleistung und Mängelansprüche

    1. Das Unternehmen übernimmt die Gewährleistung für eine mangelfreie Ausführung der Estricharbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    1. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen nach der Abnahme schriftlich gemeldet werden. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln ist das Unternehmen zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet.
    1. Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Haftung

    1. Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
    1. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für mittelbare Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Nutzungsausfall, haftet das Unternehmen nicht.
    1. Die Haftung für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß vorbereitete Baustellen entstehen, obliegt dem Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt

    1. Das Unternehmen behält sich das Eigentum an den gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises vor.
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und vor Beschädigungen zu schützen

9. Kündigung

    1. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
    1. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, ist das Unternehmen berechtigt, den entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    1. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens in Hurlach, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

11. Schlussbestimmungen

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    1. Ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mandwurf Fußbodentechnik GmbH
Sitz: Hurlach
Handelsregister Nr.: HRB 32233

08248 / 888 15 0
info@mandwurf.de
Geschäftszeiten:
Mo - Do: 08:00 – 16:30 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr